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Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4: das ist der Bereich der über 200 Seemeilen, gemessen von der Küste, hinausgeht.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)
- Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
- Seefahrtserfahrung zur Führung (3500 Seemeilen im Fahrtbereich 2 insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, davon 200 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren, weitere 200 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 3 in einem dritten Revier, Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre, Mindestens 70 Bordtage, Mindestens zehn Nachtfahrten, Mindestlänge der Jacht 8 m)
Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung
Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 3, angepasst dem Fahrtbereich 4.
Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung
Die Kartenarbeit umfasst Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Zusätzlich zu den Lernzielen des Fahrtbereichs 3 werden zusätzlich noch Großkreisnavigation und astronomische Navigation geprüft.
Praktische Prüfung
Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit zwölf Stunden nicht wesentlich überschreiten. Ein Teil der Prüfung wird außer Landsicht durchgeführt.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.
Quelle: Österreichischer Segelverband