Fb3

BFA Fahrtenbereich 3 (Küstennahe Fahrt 200 Sm)

Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3: das ist der Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)

  • Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
  • Seefahrtserfahrung zur Führung (1000 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, davon 100 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren, Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre, Mindestens 30 Bordtage, Mindestens fünf Nachtfahrten, Mindestlänge der Jacht 7 m)

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2, angemessen allerdings dem Fahrtbereich 3.

Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 180 Minuten zur Verfügung. Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2, erweitert z.B. durch

  • Wende im Strom
  • Gezeitenaufgabe
  • Radaraufgabe

Praktische Prüfung (entfällt, wenn bereits BFA FB2 vorhanden)

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.