BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 Sm)
Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)
- Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
- Seefahrtserfahrung zur Führung (500 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung 14 Jahre, Mindestens 18 Bordtage, Mindestens drei Nachtfahrten, Mindestlänge der Jacht 6 m)
Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung
Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:
- Jachtbedienung und Jachtführung
- Bootstechnik und Bootsbau
- Navigation
- Seerecht, Gesetzeskunde
- Wetter
- Sicherheit und Notfälle
- Funk
Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung
Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:
- Kompass
- Fahrt und Geschwindigkeit
- Zeiten
- Grundaufgaben in der Seekarte
- Kurse
- Standlinien
- Standorte
- Strom
- Gezeitenberechnung