BFA Fahrtenbereich 4 (Weltweite Fahrt)
Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4: das ist der Bereich der über 200 Seemeilen, gemessen von der Küste, hinausgeht.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)
- Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
- Seefahrtserfahrung zur Führung (3500 Seemeilen im Fahrtbereich 2 insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, davon 200 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren, weitere 200 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 3 in einem dritten Revier, Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre, Mindestens 70 Bordtage, Mindestens zehn Nachtfahrten, Mindestlänge der Jacht 8 m)