Fb2

BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 Sm)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)

  • Lebensalter: Mindestens 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
  • Seefahrtserfahrung zur Führung (500 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung 14 Jahre, Mindestens 18 Bordtage, Mindestens drei Nachtfahrten, Mindestlänge der Jacht 6 m)

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

  • Jachtbedienung und Jachtführung
  • Bootstechnik und Bootsbau
  • Navigation
  • Seerecht, Gesetzeskunde
  • Wetter
  • Sicherheit und Notfälle
  • Funk

Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

  • Kompass
  • Fahrt und Geschwindigkeit
  • Zeiten
  • Grundaufgaben in der Seekarte
  • Kurse
  • Standlinien
  • Standorte
  • Strom
  • Gezeitenberechnung

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat ist eine maximale Prüfungszeit von sechs Stunden vorgesehen.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.