Fb1

BFA Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)

Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Voraussetzungen

Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)

  • Alter: mindestens 16 Jahre
  • körperlich und geistig zur Führung einer Jacht geeignet
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahme
  • Seemännische Praxis (50 Seemeilen, Praxis gilt erst ab dem 14. Lebensjahr)

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test sowie einer Kartenarbeit.

Praktische Prüfung

Die Mindestlänge des Bootes bei der Prüfung muss 5m betragen.
Wer bereits über ein Schiffsführerpatent Donau verfügt, muss keine praktische Prüfung mehr absolvieren. Für Personen, die sowohl den Schein für Binnengewässer als auch jenen für Tages- und Wattfahrt erwerben wollen, empfiehlt es sich daher, zuerst die Binnenprüfung abzulegen.
Information: Als Schiffsführerpatent oder Kapitänspatent werden die amtlichen österreichischen Befähigungsausweise für das Führen von Booten auf Binnengewässern und Wasserstraßen bezeichnet. Die wichtigste Wasserstraße in Österreich ist die Donau. Diese Ausweise gelten nicht auf dem Meer: Die entsprechenden österreichischen Scheine sind die Befähigungsausweise für Jachten.