BFA Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)
Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).
Voraussetzungen
Voraussetzungen (siehe BGBl. II – Ausgegeben am 25. Mai 2012 – Nr. 169, §202)
- Alter: mindestens 16 Jahre
- körperlich und geistig zur Führung einer Jacht geeignet
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahme
- Seemännische Praxis (50 Seemeilen, Praxis gilt erst ab dem 14. Lebensjahr)